Verordnung

Vor der ersten Therapiestunde benötigen Sie einen Verordnungsschein. Dieser muss von einem Facharzt (Kinderarzt, Zahnarzt, HNO, Neurologe,...) ausgestellt und bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden (Ausnahme BVAEB!).

Vorgeschlagener Wortlaut: „10x logopädische Therapie à 60 min“ bzw. „10x logopädische Therapie à 60 min + Hausbesuch“


Hausbesuche

Hausbesuche müssen ebenfalls verordnet und bewilligt werden. Im Falle eines nicht bewilligten Hausbesuches müssen Sie diese Kosten (25-30€, je nach Entfernung) zur Gänze selbst tragen.