Verordnung

Vor der ersten Therapiestunde benötigen Sie einen Verordnungsschein. Dieser muss von einem Facharzt (Kinderarzt, Zahnarzt, HNO, Neurologe,...) ausgestellt und bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden (aktuell nur bei der SVS und KFA nötig).

Vorgeschlagener Wortlaut: „10x logopädische Therapie à 60 min“ bzw. „10x logopädische Therapie à 60 min + Hausbesuch“


Hausbesuche

Hausbesuche müssen ebenfalls verordnet und bewilligt werden. Im Falle eines nicht bewilligten Hausbesuches müssen Sie diese Kosten (25-30€, je nach Entfernung) zur Gänze selbst tragen.